AGB

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Firma Semtrix GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andréa Bensaid, Rethelstr. 38, 40237 Düsseldorf – nachfolgend „Anbieter“ bzw. „Semtrix“ – erbringt ihre Leistungen in Verbindung mit dem Portal unter www.backlinx.de ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Kunde“ oder „Publisher“ – für alle Leistungen von Semtrix in Verbindung mit dem Portal unter www.backlinx.de ausschließlich, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Semtrix ergibt.

(2) Der Anbieter erbringt vorrangig Linkbuildingmaßnahmen, bei der für den jeweiligen Kunden („Kunde“) Online-Verlinkungen auf Websiten Dritter („Publisher“) vorgenommen werden. Die vorliegenden AGB gelten sowohl im Verhältnis vom Anbieter zum Kunden als auch im Verhältnis vom Anbieter zum Publisher.

(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, Gültigkeit für alle Angebote und Verträge im Rahmen laufender als auch zukünftiger Vertragsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vorliegende AGB gelten auch bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

(6) Individualvereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets vor.

(7) Mündliche Erklärungen von Semtrix bleiben bis zur Bestätigung in Schrift- oder Textform unwirksam.

(8) Soweit die vorliegenden AGB Pflichten und Regelungen für Kunden und Publisher aufstellt, gelten alle Kundenpflichten explizit auch für Publisher, sofern sie sinngemäß auf das Verhältnis zwischen Semtrix und dem Publisher anwendbar sind.

§ 2 Nutzerkonto; Registrierung

(1) Um alle angebotenen Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen und insbesondere selbst Inhalte zu veröffentlichen, hat der Kunde die Möglichkeit ein entsprechendes Konto auf der Website durch Klick auf den Button „Registrieren“ oder „Anmelden“ zu erstellen.

(2) Nach dem Start des Registrierungsprozesses hat der jeweilige Kunde die in dem sich öffnenden Formular abgefragten personenbezogenen Daten an den Betreiber zu übermitteln. Bei der Registrierung werden Unternehmensname, Vor- und Nachname, Anschrift, eine gültige E-Mail-Adresse und ein frei wählbares Passwort abgefragt. Der Anbieter behält sich jederzeit vor, die Erstellung eines Nutzerkontos von der Angabe weiterer personenbezogener Daten abhängig zu machen, sofern dies aus Gründen der effektiven Betreibung der Plattform notwendig ist.

(3) Bei der Wahl des Passworts hat der Kunde die Richtlinien zur Vergabe sicherer Passwörter zu beachten, um dieses Passwort gegen Missbrauch zu schützen. Zu diesem Zweck empfiehlt der Anbieter eine Zeichenfolge von mindestens acht Zeichen, welche aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie mindestens einer Zahl und einem Sonderzeichen besteht. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist untersagt.

(4) Soweit beim Anbieter Anhaltspunkte für eine vom Kunden verschuldete Fremdnutzung von Zugangsdaten bestehen, behält dieser sich geeignete Maßnahmen (Stillegung oder Sperrung des Kontos) sowie Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Nutzer vor.

(5) Nach erfolgreicher Übermittlung der Registrierungsanfrage hat der Kunde dem an die angegebene E-Mail-Adresse übersendeten Link zu folgen und so die Gültigkeit der E-Mail-Adresse zu bestätigen.

(6) Weitere Hinweise zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung (LINK ) des Betreibers zu entnehmen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Anbieter behält sich vor, Nutzerkonten, bei denen offensichtliche Falschangaben gemacht wurden (sog. „Fake-Accounts“) jederzeit und ohne gesonderte Vorankündigung stillzulegen oder zu löschen. Schadenersatzforderungen und sonstige Ansprüche, die aus den wahrheitswidrigen Angaben resultieren, behält sich der Anbieter vor.

(8) Jeder Kunde darf sich nur einmal auf der Plattform des Betreibers registrieren. Nutzerkonten sind nicht übertragbar. Die gleichzeitige Registrierung mehrerer Nutzerkonten ist unzulässig; dies gilt auch für entsprechende Umgehungshandlungen.

(9) Innerhalb seines Kontos hat der Kunde die Möglichkeit, seine personenbezogenen Daten einzusehen oder zu ändern oder das Nutzerkonto komplett zu löschen. Ebenso kann der Kunde seine zurückliegenden und laufenden Vertragsbeziehungen einsehen.

(10) Der Kunde verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit seinen Zugangsdaten. Insbesondere dürfen Sie unbefugten Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 Vertragsschluss für Kunden und Publisher

(1) Der Kunde stellt an Semtrix zunächst eine unverbindliche Anfrage. Entweder erfolgt dies per E-Mail oder direkt auf der Plattform.

(2) Vertragsschluss Kunden (für Backlinks)

a. Alle „Angebote“ auf der Website sind unverbindlich und stellen lediglich Richtwerte und mögliche Angebotsdetails dar. Die angebotenenn Dienstleistungen verstehen sich dabei als Einladung zur Anfrage von Angeboten.

b. Nach Klärung des Kundenbedarfs, entweder per Mail oder durch Anfrage konkreter Produkte bzw. Leistungen auf der Website des Anbieters, wird der Anbieter prüfen, ob die angefragte Leistung für den Kunden und seine Website zur Verfügung steht. Dies kann, je nach Reaktionszeit des angefragten Partners bzw. der angefragten Website eine gewisse Zeit dauern.

c. Nach Erhalt der Bestätigung durch den angefragten Partner, dass die angefragte Leistung für den Kunden und seine Website zur Verfügung steht, erstellt Semtrix ein Angebot, das alle wichtigen Inhalte des Auftrags enthält, ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und diese Teil des Auftrags werden lässt. Das Angebot wird dem Kunden zur Annahme übersandt. Angebote sind dabei stets individuell und können explizit bestimmte Laufzeiten ausweisen, die jedoch auch von der Verfügbarkeit des Dittangebotes abhängen (können).

d. Der Kunde hat das Angebot des Anbieters durch Unterschrift unter den Auftrag und Rücksendung an Semtrix anzunehmen. Sofern das Angebot zeitlich befristet ist, kann es nur im Laufe der genannten Frist angenommen werden. Eine Annahme ist auch in Textform zulässig.

e. Will der Kunde von dem Angebot abweichen, und/oder nimmt er Änderungen am Angebotstext vor, stellt dies ein neues Angebot des Kunden an Semtrix dar. Semtrix kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform annehmen.

f. Vertragspartner sind stets Semtrix und der im Angebot genannte Kunde. Ist der im Vertrag genannte Kunde nicht selbst der Seiteninhaber oder wird vom tatsächlichen Seiteninhaber ein Vermittler oder Administrator eingeschaltet, so haftet der tatsächliche Seiteninhaber zusammen mit dem im Vertrag genannten Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Semtrix eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des tatsächlichen Seiteninhabers vorliegt.

g. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten auf den Wunsch des Kunden oder gemäß vertraglicher Abrede abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

h. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Anbieter durch den Kunden auf einen Dritten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung, ohne Zustimmung seitens des Anbieters, ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.

(3) Vertragsschluss für Publisher

a. Der Publisher kann seine angebotenen Leistungen an Semtrix per E-Mail oder mittels etwaig bereitgestellter Funktionen auf der Plattform herantragen.

b. Semtrix entscheidet selbst, ob und welche Leistungen und Publisher Semtrix veröffentlicht und in welcher Reihenfolge oder Hervorhebung.

c. Besondere Kenntlichmachungen von Angeboten bedürfen in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.

d. Ein Vertrag zwischen dem Publisher und Semtrix, der über die Nutzung der Seite hinausgeht, kommt immer nur auf Anfrage von Semtrix im Kundenauftrag zustande. Semtrix wird hierfür die Details des Auftrages benennen und beim Publisher anfragen.

e. Der Publisher wird daraufhin ein Angebot für die angefragte Leistung und ihren Preis erstellen und mitteilen, welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten.

f. Der Publisher muss sein Angebot 2 Wochen lang freihalten.

g. Semtrix wird unverzüglich nach Erhalt des Angebotes den Kunden informieren und die Leistung weiter anbieten. Semtrix ist dabei explizit gestattet, Aufschläge auf die Leistungen zu vereinbaren, um die Vermittlungstätigkeit abzugelten.

h. Sofern es zum Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Semtrix kommt, wird Semtrix das Angebot des Publishers entsprechend annehmen und sodann die weitere Leistungsausführung mit ihm besprechen.

i. Die Angebote werden demnach in Textform, in aller Regel mittels E-Mail-Kommunikation geschlossen.

§ 4 Vertragsgegenstand Backlinks (allgemein)

(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Vertragsverhältnis. Die vorliegenden AGB dienen zur Auslegung des Vertragsinhaltes. Der Vertragsinhalt geht den AGB jedoch im Zweifel vor.

(2) Vertragsinhalt können Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten.

(3) Leistungsort ist der Sitz von Semtrix.

(4) Der Kunde ist rechtlicher Betreiber und Verantwortlicher der betreuten Webseiten bzw. Accounts. Er trägt dafür Sorge, dass seine Website allen rechtlichen Vorgaben entspricht und keiner unzulässige, gesetzes- oder rechtswidrige Inhalte beinhaltet, anpreist, verlinkt oder sonst in Bezug nimmt.

(5) Backlinks, also Rückverweise auf Kundenwebsites werden von den Vertragspartnern von Semtrix für den Kunden vorgenommen. Will der Kunde den Link mit einem bestimmten Inhalt (Text, Werbung o.ä.) verbinden, so hat er dies bei Vertragsschluss mitzuteilen. Der Kunde ist für die verlinkten Websites ebenso wie für von ihm bereitgestellte Inhalte allein verantwortlich.

(6) Neben der bloßen Linksetzung kann Gegenstand der vertraglichen Leistung sein, dass ein Publisher auch einen eigenen Inhalt zur Bewerbung / Verlinkung der Seite des Kunden erstellt. In diesem Fall hat der Kunde kein Mitbestimmungsrecht, kann aber Wünsche äußern, die Semtrix dem Publisher mitteilen wird. Gewährleistungsansprüche bestehen hierbei aber nur bei offensichtlichen Falschaussagen, unzulässigen Angaben oder Widersprüchlichkeit. Der Kunde kann Inhalte, die nach der Verkaufsauffassung als mit der gebotenen Sorgfalt erstellt angesehen werden können, insbesondere nicht aus Gründen des Geschmacks ablehnen.

(7) Grundsätzlich benötigen Leistungen zur effektiven Wirksamkeit in der Regel einige Wochen. Die Leistungen von Semtrix sind daher auf eine längere Zeit angelegt. Die auf die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Leistungen von Semtrix fallen zu einem großen Teil mit dem Beginn der Vertragslaufzeit an.

(8) Semtrix erbringt lediglich eine Dienstleistung in Form der Vermittlung. Semtrix verspricht hierbei lediglich den Erfolg der Vermittlung des Links, nicht aber einen Erfolg durch die Verlinkung, wie etwa bessere Sichtbarkeit im Internet, mehr Kunden, mehr Klicks oder mehr Umsatz. Grundsätzlich sind diese Auswirkungen zwar bezweckt, können aber in keinem Fall garantiert werden. Vielmehr basiert die angeommene Wirksamkeit allein auf allgemein bestehenden Erfahrungssätzen und der Arbeitsweise von Suchmaschinen. Sowohl die Arbeitsweise von Suchmaschinen wie auch die Geltung von Erfahrungssätzen können sich dabei jederzeit verändern.

(9) Semtrix garantiert den Bestand der Backlinks nur im Rahmen der Verfügbarkeit der Partnerseite. Dem Kunden ist bekannt, dass es dazu kommen kann, dass Websites nicht mehr weiter betrieben werden und darauf platzierter Content nicht mehr im Internet abgerufen werden kann. Semtrix wird sich jedoch schon im Rahmen des Vertragsschlusses mit dem Kunden bemühen, wenig verlässliche Websites von der Veröffentlichung von Inhalten auszuschließen. Leistungsstörungen in diesem Verhältnis richten sich nach den vorliegenden AGB.

(10) Der Kunde ist berechtigt, von Betreibern und Verantwortlichen von Websites über Semtrix Korrekturen des erstellten Contents zu fordern, soweit dieser vom Umfang der Beauftragung wesentlich abweicht. Diese Korrekturforderungen müssen dabei zunächst in klarer und verständlicher Weise an Semtrix formuliert werden.

(11) Der Kunde hat keinen generellen Anspruch darauf, Content oder Links im Laufe der Vertragslaufzeit zu tauschen. Ein solcher Tausch ist immer abhängig von der Zustimmung des Publishers und kann insbesondere zusätzliche Kosten verurschen, die Semtrix dem Kunden mitteilen darf. Derartige Änderungen können höchstens alle 3 Monat angefragt werden. Eine Ausnahme gilt bei rechtswidrigen Inhalten oder Websites; hier kann jederzeit ein Austausch verlangt werden.

(12) Semtrix bzw. der eingesetzte Dienstleister bzw. Publisher hält die dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Dauer der Vertragslaufzeit – längstens jedoch für 12 bzw. 24 Monate nach Vertragsschluss – bei dem entsprechenden Publisher bereit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder des Zeitfensters von 12 bzw. 24 Monaten nach Vertragsschluss ist Semtrix bzw. der Publisher berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gesetzten Inhalte zu entfernen.

(13) Semtrix garantiert eine Verfügbarkeit der Backlinks oder des Contents auf den Seiten von Publishern nur im vertraglich vereinbarten Rahmen, maximal jedoch an 350 Tagen im Jahr, wobei eine Unterbrechung keinesfalls länger als 7 Tage dauern darf. Auf das Kündigungsrecht in diesem Fall wird hingewiesen.

§ 5 Vertragsgegenstand „Weitergehendes Linkbuilding“ (Verhältnis Anbieter-Kunde)

(1) Für Linkbuilding-Dienstleistungen gelten die Ausführungen in § 4 entsprechend, soweit nicht durch die nachfolgenden Bedingungen für Dienstleistung des weitergehenden Linkbuldings davon abgewichen wird.

(2) Kunden haben die Möglichkeit, Semtrix mit sog. Linkbuilding-Maßnahmen zu beauftragen. Im Rahmen eines individuell zwischen den Parteien getroffenen Linkbuilding-Vertrags beauftragt der Kunde Semtrix mit der Pflege seines Linkprofils, für gewöhnlich durch den Kauf sog. „Linkpakete“.

(3) Leistungsgegenstand in Linkbuilding-Verträgen ist das Zurverfügungstellen und Generieren der vertraglich vereinbarten Anzahl an Backlinks, also Rückverweise, die von einer anderen Webseite ausgehend zu einer bestimmten Webseite führt. In vielen Suchmaschinen wird die Anzahl und Beschaffenheit von Backlinks als Maß für die Wichtigkeit und Relevanz einer Webseite verwendet.

(4) Im Rahmen von Linkbuilding-Maßnahmen erbringt Semtrix regelmäßig Dienstleistungen. Ein tatsächlicher Erfolg wie beispielsweise eine Verbesserung der Platzierung bei einer Suche ist von Semtrix nicht geschuldet.

(5) Semtrix wird im Rahmen dieser Verträge als Dienstleister und Vermittler hochwertiger Linkquellen tätig. Zu den vertraglich vereinbarten Linkquellen gehören sowohl von Semtrix selbst verwaltete Internetpräsenzen als auch die externer Anbieter („Publisher“). Im Fall von Linkquellen externer Anbieter ist Semtrix für die Abwicklung der Anfragen an die Publisher verantwortlich. Es gilt § 4.

(6) Semtrix ist ohne weitergehende und abweichende Vereinbarung im Rahmen eines vereinbarten Linkbuildings befugt, eigenständig und unter Anwendung eigenen Ermessens, für den Kunden sinnvolle Domains auszuwählen, die auf seine Website verweisen. Dem Kunden steht kein Steuerungsrecht und kein Wahlrecht zu, wohl aber das Recht, unerwünschte Links durch Semtrix löschen zu lassen, wenn hierzu eine nachvollziehbare Begründung vorgelegt wird. Das Löschen von Links durch den Kunden führt nur dann zu einer Ersatzleistung oder einer Rückerstattung von Beträgen, wenn die verlinkende Website in irgend einer Weise gesetzes- oder rechtswidrige Inhalte verbreitet und der Kunde dies nachgewiesen hat.

(7) Die von Semtrix zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Gegenstand des Vertrags sind insbesondere Analysen von Linkprofilen, Erstellung eines „sauberen“ Linkprofils, Konzeption und Umsetzung des Linkbuildings und die Kontaktaufnahme zu Publishern.

(8) Linkpakete können pro Domain nur einmal angefragt werden. Im Falle einer Mehrfachanfrage ist Semtrix berechtigt, diese zu stornieren.

(9) Der Kunde ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses berechtigt, von Semtrix jederzeit Auskunft bezüglich der für die Linkbuildingmaßnahmen verwendeten Internetpräsenzen zu verlangen. Dazu bedarf es einer Aufforderung in Textform. Satz 1 und 2 gilt nur für die Fälle, in denen Semtrix entsprechende Auskünfte nicht ohnehin bereits an den Kunden übermittelt hat.

§ 6 Vertragsgegenstand (Verhältnis Anbieter – Publisher)

(1) Gegenstand der Zusammenarbeit mit Publishern ist eine eigene vertragliche Grundlage. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Semtrix auch auf dieses Vertragsverhältnis angewendet werden, es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers sind abweichende Regelungen getroffen, die Semtrix explizit akzeptiert hat.

(2) Der konkrete Gegenstand der Vereinbarung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Grundsätzlich ist der Publisher verpflichtet, als Betreiber oder sonst Verantwortlicher einer oder mehrerer Websites für den Kunden Links oder einzigartigen Content zu erstellen.

(3) Als Content gelten sämtliche Inhalte, die geeignet sind, auf den Websites der jeweiligen Betreiber oder Verantwortlichen, redaktionell veröffentlicht zu werden. Es kann sich dabei um Grafiken, Texte, Dokumente oder Videos handeln. Dem Publisher ist es untersagt, einen bereits veröffentlichten Text erneut anzubieten. Das Thema des zu veröffentlichenden Contents wird dem Publisher von Semtrix vorgegeben. Der Publisher verpflichtet sich insoweit, einen Text von sprachlich und fachlich mittlerer Art und Güte zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser Text wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von Semtrix abgenommen oder unter Nennung eines oder mehrerer wesentlicher Mängel zurückgewiesen. Im letzteren Fall ist der Publisher zur Nachbesserung verpflichtet.

(4) Der Publisher ist bei selbst (oder für ihn von Dritten) erstelltem Content dafür verantwortlich, dass der Content nicht gegen Rechte Dritter oder geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Es darf sich insbesondere nicht um gewaltverherrlichenden, rassistischen, verleumderischen oder sonst illegalen Content handeln.

(5) Semtrix ist darüber hinaus jederzeit – es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss anders vereinbart – berechtigt, selbst einen Text nach Abs. 3 zu verfassen und vom Publisher veröffentlichen zu lassen. In diesem Fall stellt Semtrix sicher, dass es sich um einen einzigartigen Text handelt, der nicht bereits zuvor veröffentlicht wurde.

(6) Der vom Publisher erstellte oder von Semtrix zur Verfügung gestellte Content inklusive eines Links auf den Endkunden von Semtrix muss für die Dauer des Vertrags zwischen dem Publisher und Semtrix – in der Regel 12 oder 24 Monate – online bereitgestellt werden.

(7) Der erstellte Content oder Link darf keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um einen bezahlten Text bzw. Link handelt. Dem Publisher ist es nicht gestattet, Content nach eigener Einschätzung eigenmächtig von der Webseite zu entfernen. Im Falle einer Entfernung oder eines sonstigen Wegfalls des Contents ohne Verschulden von Semtrix behält sich diese die Rückforderung gezahlter Beträge und/oder Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.

(8) Der Publisher verpflichtet sich, den erstellten oder zur Verfügung gestellten Content nicht nachträglich zu ändern und insbesondere nicht in Verbindung mit Semtrix oder dessen Endkunden zu bringen. Dies gilt nicht, soweit sich diese Verbindung aus dem abgenommenen oder zur Verfügung gestellten Content ergibt.

(9) Änderungen durch Semtrix oder dessen Kunden muss der Publisher zustimmen, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, z.B. weil sich Texte oder Content als rechtswidrig herausgestellt haben. Weitergehende oder andere Änderungen kann der Publisher nach Ermessen zulassen, ablehnen oder von der Zahlung von Kosten abhängig machen. Die Parteien werden sich hierzu im Einzelfall abstimmen.

(10) Für die Dauer der Vertragslaufzeit hat der Publisher zu Beginn eines jeden Monats einen kurzen Report über sämtliche für Semtrix erstellte oder von dieser zur Verfügung gestellten Inhalte zu erstellen. Aus diesem Report muss sich die Performance des Contents bzw. Links herleiten lassen; er hat daher insbesondere die Anzahl der Aufrufe der Webseite sowie die Anzahl der Klicks auf den entsprechenden Link zu enthalten.

(11) Sind Webseiten eines Betreibers oder Verantwortlichen oft nicht erreichbar, behält Semtrix sich ausdrücklich vor, diese Website von einer weiteren Contentveröffentlichung auszuschließen. Zudem bestehen Ansprüche aus Leistungsstörungs- und / oder Haftungsrecht und Kündigungsrechte nach diesen AGB.

(12) Publisher gewährleisten, dass ihre Seiten nicht gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

(13) Der Publisher garantiert eine Verfügbarkeit der Backlinks oder des Contents auf seiner Website im vertraglich vereinbarten Rahmen, mindestens jedoch an 350 Tagen im Jahr, wobei eine Unterbrechung keinesfalls länger als 7 Tage dauern darf. Auf das Kündigungsrecht in diesem Fall wird hingewiesen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Semtrix unverzüglich mitzuteilen.

(2) Kunden ist es untersagt, die Leistungen von Semtrix als Akquise-Instrument zur Gewinnung von Direktkontakten zu Publishern oder Betreibern von Webseites zu nutzen. Für die Dauer des Vertrags ist es Kunden untersagt, entsprechende Verträge unter Umgehung von Semtrix mit Publishern oder Betreibern bzw. Kunden direkt zu schließen. Für diese Fälle behält sich Semtrix Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.

(3) Der Kunde hat Semtrix bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von etwaig erforderlichen Informationen (eingeschlossen Rückmeldungen auf inhaltliche Fragen), Bild-, Ton-, Text- oder sonstigem Datenmaterial in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format sowie von Hard- und Software im erforderlichen Umfang. Zudem stellt der Kunde in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Anbieter wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten und etwaiger Zugangsdaten unverzüglich anzuzeigen und an Semtrix zu übermitteln. Verzögerungen der Leistungserbringung, die aus der verspäteten Mitteilung resultieren, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Semtrix.

(5) Soweit Verträge für den Kunden über Fremdleistungen namens sowie auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.

(6) Kommt der Kunde seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann der Anbieter seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Linkbuildingmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen. Semtrix behält sich eine Kündigung und Abrechnung der Tätigkeit in diesem Falle vor.

(7) Vertragliche geschuldete Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.

§ 8 Zahlungsbedingungen; Preise

(1) Konkrete Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot und dem dazugehörigen Auftrag. Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Publisher sind zur Anpassung von Preisen bei laufenden Verträgen nicht berechtigt. In diesen Fällen besteht auch kein Kündigungsrecht des Publishers. Der Publisher muss den Vertrag kündigen und bis zum ordnungsgemäßen Ablauf noch wie vereinbart bedienen.

(3) Die Vergütung von Semtrix für Linkbuilding-Maßnahmen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

(4) Semtrix ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

(5) Wiederkehrende Leistungen rechnet der Anbieter monatlich ab. Nach Ermessen des Anbieters kann auf ein abweichendes Abrechnungsintervall umgestellt werden.

(6) Der Preis für die vereinbarte Dienstleistung, setzt sich ggfls. aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und monatlichen Beiträgen zusammen.

(7) Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Abrechnungen per Rechnung werden nur gemäß gesonderter expliziter Vereinbarung akzeptiert. Rechnungsstellungen erfolgen stets im Voraus für zu erbringende Leistungen.

(8) Wird der zu zahlende Betrag durch den Anbieter bei dem Kunden eingezogen, so gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die Vorabinformation (Pre-Notification) dem Kunden einen bis drei Tage im Voraus vorliegen muss.

(9) Einrichtungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Gebühren sind auch ohne anderweitige Klarstellung fällig zum letzten Tag vor dem Monat an dem die Leistung zu erbringen ist.

(10) Gerät der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei Raten in Verzug, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter ferner berechtigt,

a. die Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist oder wahlweise

b. den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinaus

c. Jahreszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen.

§ 9 Haftung & Gewährleistung

(1) Die Haftung und Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.

(2) Jede Partei ist für von ihr erbrachte Leistungen oder bereitgestellte Inhalte selbst verantwortlich und stellt die jeweils andere Partei von allen Ansprüchen frei.

(3) Semtrix haftet nicht für Gewinn- oder Umsatzerwartungen, die sich Kunden durch die Nutzung der Leistung(en) erhoffen.

(4) Stellt ein Publisher seine Leistung vor Ablauf der Vertragslaufzeit ein, ist er zum Schadenersatz verpflichtet, und zwar in der Höhe die Semtrix ggfls. bereits an den Publisher gezahlt hat oder noch zur Zahlung verpflichtet werde. Der Anspruch des Kunden ist dabei summenmäßig auf die vereinbarte Vergütung beschränkt.

(5) Verstöße gegen diese AGB lösen begründen eine Schadenersatzpflicht, jeweils in Vertragshöhe.

(6) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung. Höhere Gewalt liegt insbesondere auch dann vor, wenn die von uns zu betreuenden Webseiten, Server oder sonstige Datensysteme aus einem nicht von uns zu vertretenden Grund nicht erreichbar sind.

(7) Sofern wir im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftreten, findet eine Haftung zu unseren Lasten nicht statt. Wir werden erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.

(8) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, die auf unserem Verschulden beruhen, dürfen wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.

(9) Die Haftungsausschlüsse gemäß dieses Abschnittes gelten auch für Mängelansprüche. Diese verjähren gegenüber Unternehmern in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjährung beginnt mit Überlassung der erbrachten Leistung an den Kunden.

(10) Im Falle eines Mangels steht uns die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu.

(11) Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, können wir nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

(12) Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(13) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.

(14) Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

§ 10 Vertragslaufzeit; Kündigung

(1) Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Im Rahmen dieser Frist können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der genannten Vertragslaufzeit kündigen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an den Anbieter übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung – nicht deren Absenden – an.

(2) Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

(3) Den Parteien bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung vorbehalten. Ein für die außerordentliche Kündigung erforderlicher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

a. der Kunde oder Publisher gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Semtrix Abhilfe schafft und für Semtrix dadurch ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar ist;

b. der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als zwei Monate in Verzug gerät;

c. der Kunde seine Geschäftstätigkeit aufgibt;

d. der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt und der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Einreichung zurückgenommen wird.

e. Eine konkret gebuchte Leistung (z.B. ein Backlink auf einer Publisher-Seite) nicht mehr ausgeführt werden kann, wobei eine Unterbrechung länger als 7 Tage erforderlich ist, wenn nicht eindeutig ist, dass die Leistung nicht mehr weiter ausgeführt werden kann.

(4) Nach Vertragsende ist der Publisher verpflichtet alle auf seinem Webspace gespeicherten und vom Anbieter oder Kunden erstellten oder gelieferten Daten binnen einer Frist von 14 Tagen zu entfernen. Der Publisher hat die entsprechende Löschung dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter behält sich Schadensersatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Löschung vor.

(5) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie vertraglich geschuldet weiter auszuführen, es sei denn der Kunde stellt den Anbieter hiervon frei. Eine Freistellung entbindet den Kunden nicht davon, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Anbieters zu zahlen, sondern entbindet Semtrix allein von der Pflicht, die Leistung bis zum Vertragsende weiter anzubieten. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung sofort.

(6) Soweit Leistungen nach Dienstvertragsrecht geschuldet werden, akzeptiert der Kunde die einzelvertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen; auch soweit diese von den gesetzlichen Fristen abweichen.

§ 11 Erfüllungsort; Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz des Anbieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung